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Neue Wohngeldregelung
Gemischte Gefühle bei Ost-Mieten
Es war lange überfällig, aber nun sind die Wahlversprechungen der Bundesregierung eingelöst: Das Wohngeld wurde endlich an die aktuellen Mieten und Einkommen angepasst. Seit dem 1. Januar 2001 ist das neue Wohngeldrecht in Kraft. In Berlin profitiert vor allem der Westteil von den Änderungen, im Ostteil dagegen wird zusätzlich zum neuen Gesetz das Auslaufen einiger Sonderregelungen spürbar: In diesen Bezirken ergibt sich die Höhe des Wohngeldes daraus, ob man schon vor dem Jahreswechsel 2000/ 2001 laufend Wohngeld bezogen hat, oder ob man erst im Jahr 2001 einen Antrag auf Wohngeld stellt.
Alle Erstantragsteller von Wohngeld profitieren davon, dass die Einkommensgrenze generell angehoben wurde. Da die Höhe des Einkommens darüber entscheidet, ob überhaupt ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kommen nun mehr Haushalte in den Genuss dieses Zuschusses. "Auch diejenigen, die bislang keinen Anspruch hatten, sollten einen Antrag stellen. Das kostet nichts, und nur, wer einen Antrag stellt, kann auch etwas bekommen", so Hauptgeschäftsführer Hartmann Vetter vom Berliner Mieterverein. Auch die Bürgerberatung in Fried- richshain rät, einen Antrag zu stellen, da im Einzelfall diverse Freibeträge wirksam werden können, von denen die Antragsteller meist gar nichts wissen. Unter anderem werden Behinderungen, Werbungskosten und Kinder bei der Berechnung mindernd berücksichtigt.
Neu ist auch, dass im Ostteil der Stadt fortan das Wohngeldverfahren gilt, wie es im Westen Praxis ist. Dies bedeutet für bestimmte Gruppen im Ostteil der Stadt einen Nachteil. Zum einen ist der pauschale Abzug für diejenigen, die weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen, von 10 auf 6 Prozent gesunken. Dies betrifft vor allem die Bezieher von Arbeitslosengeld oder -hilfe. Zum anderen ist der Freibetrag für Geringverdiener, der zwischen 25 und 200 DM liegen konnte, entfallen. In der Folge ergeben sich dadurch höhere anrechenbare durchschnittliche Monatsverdienste, was ein geringeres Wohngeld zur Folge hat.
"Allgemein betrachtet, sind nach dem neuen Gesetz meist Alleinerziehende und Familien mit Kindern besser gestellt als früher", so Stefan Hupe von der Wohngeldstelle Friedrichshain.
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Und noch etwas ist neu: Während die Miethöchstbeträge in Ost-Berlin nicht angehoben wurden, hat man West-Berlin in eine höhere Mietenstufe eingruppiert, was dazu führt, dass West-Mieter von der Anhebung der zuschussfähigen Höchstmiete profitieren.
Eine Sondergruppe bilden die Wohngeldbezieher im Ostteil Berlins, die ihren Antrag im Jahr 2000 gestellt haben. So wurde im Bezirk Friedrichshain eine Übergangsregelung eingeführt, nach der der normalerweise einjährige Bewilligungszeitraum ohne Ausnahme am 31. Dezember 2000 endete. Der Weiterbezug für 2001 wurde durch Vorschussbescheide geregelt. Zur Zeit arbeitet man an den endgültigen Abrechnungsbescheiden, die die neuen Gesetze berücksichtigen. Um den Wohngeldbezieher vor allzu großen Überraschungen zu bewahren, hat man sich in den Ämtern bemüht, auch schon den Vorschussbescheid weitestgehend an der neuen Gesetzgebung auszurichten. Darüber hinaus wurde jedoch festgelegt, dass jeder, der noch im Dezember 2000 Wohngeld erhalten hat, nach der Neuberechnung höchstens 10 DM weniger Wohngeld erhalten darf, als er bisher pro Monat bekommen hat. Zu diesem Schritt hat man sich entschlossen, um keine unvertretbaren Härten aufkommen zu lassen. "Diese Ausgleichszahlung wird für die Jahre 2001 und 2002 Gültigkeit haben", so Stefan Hupe, "aber diese Härteregelung gilt allein für diejenigen, die Wohngeld seit mindestens Dezember 2000 ohne Unterbrechung beziehen."
Eine weitere grundlegende Änderung zeichnet sich in der Zukunft für Gesamt-Berlin ab: Im Laufe des Jahres 2001 wird in den neuen Bundesländern erstmalig eine Differenzierung nach Mietenstufen eingeführt, die die Städte und Gemeinden nach dem Richtwert der bundesweit gezahlten Durchschnittsmiete klassifizieren. Stufe I bedeutet weit unter dem durchschnittlichen Mietniveau liegend, Stufe VI bedeutet weit darüber liegend. West-
Berlin hat gerade Mietenstufe III erklommen, für Ost-Berlin gelten die noch uneingestuften Miethöchstbeträge. Die derzeitigen Ostbeträge liegen fast ausnahmslos unter denen der Mietenstufe III.
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Angleichung von Ost und West: Seit 1. Januar gilt das neue Wohngeldrecht für Gesamt-Berlin

"Nur wer einen Antrag stellt, kann auch etwas bekommen":
Hartmann Vetter, Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins
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