Sanierung  

 InhaltVorherige SeiteNächste Seite 

Milieuschutz Boxhagener Platz

Einjähriges Fazit positiv

Seit April 1999 steht das Gebiet um den Boxhagener Platz unter Milieuschutz, um die Modernisierung des Viertels sozialverträglich zu gestalten. Die Wirksamkeit der Milieuschutzverordnung lasse sich nach einem Jahr zwar noch nicht abschließend beurteilen, er-klärt Baustadträtin Martina Albinus-Kloss, doch sieht sie "Anlass zu der Erwartung, dass einer Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung Schranken gesetzt werden können."

Das Gebiet um den Boxhagener Platz ist aufgrund seiner innerstädtischen Lage, seiner guten Verkehrsanbindung sowie der Altbauten ein beliebtes Wohngebiet. Viel wurde bisher schon modernisiert, und obwohl der Bezirk Baumaßnahmen begrüßt, sah er doch auch eine Gefahr für die ansässige Bevölkerung, deren Verbleib wegen der Mietsteigerungen nach Baumaßnahmen erheblich bedroht war. Um die Bevölkerungsstruktur zu schützen, wurde für das rund 8400 Wohnungen umfassende Gebiet eine Milieuschutzsatzung erlassen.

Im Milieuschutzgebiet bedürfen alle baulichen Veränderungen, die auf die Miete umgelegt werden können, einer so genannten erhaltungsrechtlichen Genehmigung durch das Bezirksamt. Modernisierungen, die eine zeitgemäße Wohnungsausstattung herstellen, wie zum Beispiel der Ersteinbau einer Innentoilette oder einer Sammelheizung, werden grundsätzlich genehmigt. Darüber hinaus gehende Maßnahmen wie etwa der Einbau eines Fahrstuhls werden dagegen in der Regel nicht erlaubt, weil dadurch die Mieten so stark steigen würden, dass einGroßteil der alteingesessenen Bewohner sie nicht mehr bezahlen könnte und zum Wegzug gezwungen würde.

Wichtigstes Instrument, um die Bevölkerungsstruktur zu erhalten, ist die Mietobergrenze. Nach der erfolgten Modernisierung ist die Miete für ein Jahr auf Nettokaltbeträge von 7,39 DM bis 7,89 DM pro Quadratmeter (je nach Wohnungsgröße) begrenzt. Danach kann der Vermieter die Mieten auf übliche Weise erhöhen.

Weiter in der nächsten Spalte Weiter in der nächsten Spalte

Die Einhaltung der Mietobergrenze wird kontrolliert. "Wir lassen uns die Mietverträge vorlegen", berichtet Beate Schmeling von der Milieuschutzstelle im Bezirksamt, "wir sind aber auf die Mitwirkung der Mieter angewiesen." Neben den Sprechzeiten im Rathaus stehen die Mitarbeiter einmal im Monat auch im Vor-Ort-Büro des Quartiersmanagements Rede und Antwort, ein Rechtsanwalt berät dabei auch in mietrechtlichen Fragen.

Ferner sollen zukünftig bei anstehenden Modernisierungen Mieterversammlungen organisiert werden, um möglichst Einvernehmen zwischen Mietern und dem Vermieter herzustellen. Wie in den Sanierungsgebieten soll künftig auch im Milieuschutzgebiet ein "Belegungsmanagement" eingerichtet werden. Mit Hilfe dieses Managements sollen in bestimmten Fällen modernisierungsbetroffenen Mietern Umsetzwohnungen angeboten werden können.

Nach Beate Schmelings Einschätzung werden Investitionen durch den Milieuschutz nicht - wie vielfach befürchtet - verhindert: "Die Baukosten amortisieren sich für den Eigentümer nur etwas später."

Seit Inkrafttreten des Milieuschutzes sind beim Bezirksamt 37 Modernisierungsanträge eingegangen, 1015 Wohnungen sind davon betroffen. An 23 Wohngebäuden mit zusammen 586 Wohneinheiten werden zur Zeit Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, zwölf Wohnhäuser mit 361 Wohnungen sind seit April 1999 bereits fertig saniert worden. In vier Fällen hat das Bezirksamt wegen Verdachts eines Verstoßes gegen die Milieuschutzbestimmungen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

"Bei den Häusern, die hier vor der Einführung des Milieuschutzes modernisiert wurden, sind die Mieten deutlich höher. Da zog eine Mieterschaft hin, die ein deutlich höheres Einkommen hatte. Die ,Altmieter' konnten die Mieten teilweise nicht mehr zahlen und zogen weg", bilanziert "Milieuschützerin" Beate Schmeling. "Auch wenn wir noch keine statistische Langzeitbeobachtung haben, kann man als Fazit sagen, dass sich der Milieuschutz durchaus bewährt."

Boxhagener Straße: wichtigstes Instrument, um die Bevölkerungsstruktur zu erhalten, ist die Mietobergrenze


Auskünfte und Beratung zum Thema Milieuschutz im Bezirksamt,
Frankfurter Allee 35/37, Aufgang A, 4. Etage, Raum 4111 bei Frau Schmeling und Herrn Bernhardt.
Sprechzeiten: dienstags 9-12 Uhr, donnerstags 15-18 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
Telefon 23 24-43 61 und -46 83.
Außerdem Beratung (mit Rechtsanwalt) an jedem vierten Montag eines Monats im Vor-Ort-Büro des Quartiersmanagements,16-18 Uhr, Krossener Straße 9/10.

  Inhalt | Impressum | Inhalt einblenden (Mit Frames)

 Vorherige SeiteNächste Seite