Biotop im Bad
Eine ungewöhnliche Pilzkultur wächst in einem Badezimmer in der Boxhagener Straße 74. Die Wände sind nicht von Schimmelpilzen befallen sondern aus den Fugen wachsen richtige Pilze, wie man sie sonst nur aus dem Wald oder Pilzzuchten kennt. Eines Tages schaute ein solcher Pilz zwischen den Fließen hervor. Er hatte vom Mauerwerk her die Fugen aufgesprengt. Wie die Pilzsporen in die Wand geraten sein könnten, kann sich Mieter Maschmeier nicht erklären. Das feuchte Milieu, das Pilze brauchen, kommt aber vom falsch eingebauten Fenster, so Maschmeier. Das Schwitzwasser kann nicht nach außen abfließen, sondern staut sich und sickert ins Mauerwerk. So hat sich ein kleines Biotop gebildet: Nicht nur, dass der Pilz nach dem Entfernen immer wieder nachwächst, aus der Ritze krabbelten auch schon Asseln und Tausendfüßler von erstaunlicher Größe hervor. Ob die Pilzsorte essbar ist, weiß Mieter Maschmeier nicht. Er ist inzwischen ausgezogen.

Kein WBS bei Seitensprung?
Verwunderung löste bei ASUM kürzlich eine so genannte Partnerschaftserklärung aus, die das Wohnungsamt von Mietern verlangte. Ein unverheiratetes Paar wollte zusammenziehen und hatte dafür einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragt. In dem Formular sollten sie erklären, dass sie innerhalb von sechs Monaten nach Bezug der Wohnung eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft begründen werden. Das sei eine Gemeinschaft, die keine weiteren Bindungen gleicher Art zulässt und über eine reine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht, heißt es in der Erklärung. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung könne dies einen Widerruf des WBS zur Folge haben. Ein völlig normaler Vorgang heißt es dazu in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Grundlage dafür sei das Wohnraumförderungsgesetz. Alle Paare, die weder verheiratet sind noch eine offizielle Lebenspartnerschaft eingegangen sind, müssten dies unterschreiben, wenn sie gemeinsam eine WBS-gebundene Wohnung mieten möchten. Man wolle damit Missbrauch verhindern. Sonst könnte es ja passieren, dass man sich abends in der Kneipe kennen lernt und spontan beschließt, zusammenzuziehen, weil man eine schöne große Wohnung an der Hand hat.
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Neuer Mietspiegel sorgt für Überraschung
Am 23. August veröffentlichte die Senatsverwaltung den neuen Mietspiegel 2005. Für die Mieter der Friedrichshainer Sanierungsgebiete hält das Zahlenwerk eine erfreuliche Überraschung bereit: In den entscheidenden Kategorien sind die ermittelten Vergleichsmieten niedriger als im letzten Mietspiegel 2003. Das bedeutet, dass in den mit öffentlichen Fördermitteln sanierten Altbauten die Mieten nicht erhöht werden können und bei Neuvermietungen die Wohnungen sogar billiger angeboten werden müssen. Der Grund: Laut Fördervertrag dürfen die Mieten in diesen Häusern nur bis zum Durchschnittswert zweier Mittelwerte des Mietspiegels steigen.
Während in der nach Wohnungsgröße, Lage und Baualter aufgeschlüsselten Tabelle in denmittleren und guten Wohnlagendie Mietwerte stiegen, sind gerade in der für Friedrichshain maßgeblichen Kategorie die Vergleichsmieten zurückgegangen: Die drei Sanierungsgebiete sind fast vollständig alseinfache Wohnlageeingeordnet und fast alle Gebäude kommen aus der Altersklasse bis 1918. Die nach den Förderrichtlinien zu errechnende Objektmiete sinkt hier für eine Vollstandard- Wohnung auf 4,44 Euro pro Quadratmeter im Monat (nettokalt) gegenüber der bisher geltenden Höchstmiete von 4,84 Euro. Eine Mietsenkung für laufende Mietverträge ist zwar nicht möglich, aber weitere Erhöhungen sind damit mindestens bis zum Erscheinen des nächsten Mietspiegels (voraussichtlich 2007) ausgeschlossen. Frei werdende Wohnungen müssen bei einer Neuvermietung für 4,44 Euro pro Quadratmeter, also 40 Cent billiger als bisher vermietet werden.
Eine Mietspiegel-Broschüre liegt am 10. September den Tageszeitungen bei. Sie ist auch bei ASUM und den Mieterorganisationen kostenlos erhältlich. Im Internetauftritt der Senatsverwaltung kann man auch die genaue Wohnlageneinordnung seines Hauses abfragen: www.stadtentwicklung. berlin.de/wohnen/mietspiegel/
Bei Anruf Ruhestörung
Anwohner des Lenbachplatzes, die sich über nächtlichen Kneipenlärm ärgern, müssen künftig nicht gleich die Polizei rufen. Jedes Lokal hat einen Ansprechpartner benannt, den man anrufen kann und der sich bemühen wird, das Problem abzustellen. Diese Regelung ist Bestandteil einer Vereinbarung mit den Gaststättenbetreibern, wonach der Außenausschank ohne Sperrstunde erlaubt ist. Die Liste der Ansprechpartner ist im Internet einzusehen unter: www.sanierung-friedrichshain.de (weiter über Traveplatz- Ostkreuz/Kneipenszene)
Betroffenenvertretung in neuen Räumen
Die Betroffenenvertretung (BV) Warschauer Straße hat eigene Räume angemietet. Seit August ist die BV in der Warschauer Straße 23 zu finden. Nach langem Exil in den Räumen der ASUM im Helenenhof hat die BV damit wieder eine Adresse mitten im Geschehen. Das Bewohnergremium trifft sich weiterhin an jedem vierten Dienstag im Monat um 18 Uhr.
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