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Straßenausbaubeiträge
Anlieger zur Kasse
Im nächsten Jahr werden am Rande und innerhalb des Sanierungsgebietes Warschauer Straße mehrere Straßen ausgebaut. Die Eigentümer der Anliegergrundstücke, die nicht zum Sanierungsgebiet zählen, müssen sich an den Baukosten beteiligen.
2011 und 2012 hat der Straßenbau in Friedrichshain Hochkonjunktur: In der Warschauer Straße werden Radspuren angelegt, Gehwege erneuert und Ladezonen eingerichtet. In der Marchlewskistraße werden ebenfalls Gehwege saniert, ein Mittelstreifen wird angelegt und die Parkordnung verändert. Der Helsingforser Platz bekommt ein ganz neues Gesicht.
Die Eigentümer derjenigen Anliegergrundstücke, die außerhalb des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes liegen, werden an den Kosten der Straßenbaumaßnahmen beteiligt. Grundlage dafür ist das Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG), das seit März 2006 gilt. Eigentümer von Grundstücken innerhalb des Sanierungsgebiets müssen hingegen keine solchen Beiträge leisten. Von ihnen werden nach der Aufhebung des Sanierungsgebietes Ausgleichbeträge erhoben, mit denen alle Wertsteigerungen des Grundstücks abgegolten werden, die durch die Stadterneuerung eingetreten sind.
Beiträge müssen gezahlt werden, wenn eine Straße durch eine Ausbaumaßnahme verbessert, erweitert oder grundlegend erneuert wird, wie es im Gesetz heißt. Reparatur- und Unterhaltungsmaßnahmen bleiben für die Anlieger selbstverständlich weiterhin kostenlos.
Beitragspflichtig sind die Grundeigentümer und die Erbbauberechtigten der Anlieger- oder Hinterliegergrundstücke an der betreffenden Straße. Auch Wohnungs- und Teileigentümer müssen Beiträge in Höhe ihres Eigentumsanteils zahlen. Mieter sind jedoch nicht beitragspflichtig. Die Straßenausbaubeiträge dürfen auch nicht auf die Miete umgelegt oder als Nebenkosten abgerechnet werden.
Wie viel von den Gesamtbaukosten auf die Anlieger umgelegt wird, hängt von der Bedeutung der Straße ab. Es wird zwischen Hauptverkehrsstraßen, Haupterschließungsstraßen, Anwohnerstraßen und Wohnwegen unterschieden. An Anwohnerstraßen wird prozentual mehr auf die Anrainer umgelegt, da hier vor allem die Anlieger den Nutzen aus der ausgebauten Straße ziehen. Weil Hauptstraßen mehr dem Durchgangsverkehr dienen, werden hier die Ausbaukosten zu einem kleineren Teil den Anliegern aufgebürdet. Bei der Erneuerung der Fahrbahn werden deshalb an einer Hauptverkehrsstraße 25 Prozent der Kosten auf die Grundeigentümer verteilt, an einer Anwohnerstraße jedoch 65 Prozent. Weiter in der nächsten Spalte 
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Ähnlich gestaffelte Prozentsätze sind auch für die Teilmaßnahmen Gehweg, Radweg, Parkbucht, Grünstreifen, Straßenbeleuchtung und -entwässerung festgelegt. Die Höhe der Beiträge ist auch davon abhängig, wie groß das einzelne Grundstück ist, wie hoch es bebaut ist, und ob es zu Wohnzwecken oder gewerblich genutzt wird.
Die Beiträge werden dann erhoben, wenn sämtliche Bauarbeiten beendet sind und die letzte Rechnung der Tiefbauunternehmen bezahlt ist. Sie werden jedoch schon einen Monat nach Erteilung des Bescheides fällig. Auf Antrag kann der Beitrag aber auch in bis zu zehn Jahresraten gezahlt werden. Außerdem kann er gestundet oder sogar ganz oder teilweise niedergeschlagen werden, wenn der Beitragspflichtige sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notlage befindet. Gezahlte Straßenausbaubeiträge sind steuerlich absetzbar und können als Werbungkosten von den Einnahmen des Grundstücks abgezogen werden.
Durch die etwas eigentümlich wirkende Grenzziehung des Sanierungsgebietes Warschauer Straße gibt es einzelne Grundstücke, die aus der Sanierungskulisse ausgespart wurden, während die Nachbarn links und rechts dazugehören. Direkt an der Warschauer Straße liegen deshalb vier Häuser, deren Eigentümer einen Straßenausbaubeitrag zahlen müssen, die übrigen Anlieger bleiben unbehelligt. An der Marchlewskistraße wird auch nur die außerhalb des Sanierungsgebiets liegende Straßenseite zur Kasse gebeten. Diese Schieflage gleicht sich aber wieder aus, wenn die Eigentümer im Sanierungsgebiet die Bescheide über die Ausgleichbeiträge vorfinden. Dann können sich wiederum die Grundbesitzer knapp jenseits der Sanierungsgrenzen zurücklehnen. Obwohl sie ebenfalls von Kitas, Schulen, Grünanlagen und Spielplätzen profitieren, die im Sanierungsgebiet mit öffentlichen Geldern geschaffen wurden, müssen sie dafür nichts bezahlen.
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In der Marchlewskistraße zahlt eine Seite für die Straße, die andere Seite für die Sanierung
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